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Der Anteil an Sicherheitsthemen in Unternehmen nimmt einen immer größeren Stellenwert ein. Neben allgemeinen Themen wie technische Sicherheit oder Arbeitsschutz ist auch der Datenschutz zu adressieren (siehe gelbe Markierung in nachfolgender Grafik).
Der Teil „Datenschutz“ nimmt dabei immer mehr an Bedeutung zu. Dies liegt unter anderen auch an der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die bei Verstößen hohe und empfindliche Strafen nach sich ziehen, wenn dieses Thema gar nicht oder nur halbherzig behandelt wird. Sollten Sie mehr als 20 Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen haben, die regelmäßig personenbezoge Daten verarbeiten, so sind Sie sogar verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen (§38 Abs. 1 BDSG). Diese Rolle können Sie von einem externen Experten übernehmen lassen. Hierbei können unsere Experten unterstützen.


Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen eine praxisnahe und ganzheitliche Datenschutzberatung, um gesetzliche Anforderungen insbesondere bei der Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sicherzustellen. Mit der Benennung unserer externen Datenschutzbeauftragten nutzen Sie den Vorteil aktuelles, branchenübergreifendes Knowhow in Ihre Organisation einzubringen. Wir können Ihren Aufwand für die Planung, Kontrolle und Steuerung der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Sicherstellung Ihrer spezifischen Anforderungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten minimieren. Dadurch werden die Kosten transparent dargestellt und optimiert.
Wir fahren einen pragmatischen Beratungsansatz, der die Erfüllung der an Ihre Organisation gestellten, gesetzlichen Anforderungen realisiert. Dazu gehören die Nachweispflichten bei der Erstellung vorgeschriebener Dokumentationen sowie die Etablierung datenschutzkonformer Prozesse zur Sicherstellung der Rechtskonformität. Dazu gehören unter anderem:
Viele Unternehmen nehmen mittlerweile das Angebot eines externen Datenschutzbeauftragten an, weil das benötigte Knowhow oft nicht im eigenen Unternehmen vorhanden ist.
Bei Bedarf übernehmen wir für Sie gern die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten.
Bei Interesse unterstützen wir Sie auch im Bereich der Informationssicherheit. Sollten Sie aus einer Branche stammen, bei der die Benennung eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) oder auch Chief Information Security Officer (CISO) erforderlich ist, können Sie Synergieeffekte nutzen, in dem Sie beide Rollen durch uns ausüben lassen. Diese Synergieeffekte können wir Ihnen in Form eines lukrativen Gesamtpakets anbieten.
Gerne informieren wir Sie in einem ersten kostenlosen und unverbindlichen Informationsgespräch.
Frommel Datenschutz GmbH
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